Anscheinend ist laut einem ICZ-Communique der Schuss wieder hinten raus:
In dem von der Trevors Food Ltd. gegen die Israelitische Cultusgemeinde Zürich (ICZ) angestrengten Gerichtsverfahren hat der zuständige Einzelrichter des Bezirksgerichts Zürich zugunsten der ICZ entschieden. Das Gesuch der Trevors Food Ltd., der ICZ zu verbieten, die in der Kaschrutmitteilung des Gemeinderabbinats vom 19. Januar 2007 enthaltene Aussage betreffend die schriftliche Mitteilung des Beit Din Johannesburg weiter aufrecht zu erhalten bzw. zu verbreiten oder ähnliche Behauptungen zu verbreiten, wurde abgewiesen. Die Gerichtskosten wurden der Trevors Food Ltd. auferlegt und sie wurde zudem verpflichtet, der ICZ eine Parteientschädigung von CHF 5'000.-- zu bezahlen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Die Trevors Food Ltd. kann dagegen innert 10 Tagen einen Rekurs einreichen.
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