Dienstag, 14. Juni 2011

Kugelmann obsiegt vor Obergericht

An sich hat ja Bildung hier drin gar nichts verloren, sondern es geht prinzipiell und primordial nur um blutte Unterhaltung. Für einmal aber ein kleiner Nachholbedarf an Allgemeinbildung, einer Story, welche Schreibender entweder unbewusst in die Vergessenheit verdrängt oder schon gar nicht wahrgenommen hatte (selektive Medienwahrnehmung, kännsch).
Jedenfalls hat die Presse am Freitag eine Entscheidung des Zürcher Obergerichts wiedergegeben, wonach einer Ehrverletzungsklage von Josef Bollag gegen Yves Kugelmann nicht stattzugeben sei (sehr unjuristische Wiedergabe zur Vermeidung der Unterscheidung zwischen Nichteintreten und Abweisung, welche Unterscheidung gerne mündlich erläutert werden kann).
Und worum ging's eigentlich? Kugelmann hatte im tachles im Zusammenhang mit dem iranischen Verhältnis zum Holocaust und einer diesbezüglichen Initiative von Calmy-Rey geschrieben: "Bisher waren Diskussionen über die Existenz des Holocaust tabu. Nun tanzt ein SIG-Geschäftsleitungsmitglied aus der Reihe."

Resultat: Verfahrenskosten über Fr. 23'000.- zulasten von Bollag.

PS: Der Presserat war vor der Obergerichts-Entscheidung damals auch mit obiger Causa befasst worden und entschied sich gegen ein Eintreten auf die Klage, da selbige Sache bereits von einem Gericht behandelt werde (Klageidentität).

Keine Kommentare: