Sonntag, 11. April 2010

Man lehne sich zur linken und beisse genüsslich in eine Staubwolke

Da kommt mir gerade in den Sinn: Unsere werten Stimmbürger der bürgerlich-bäuerlichen Sektion, dürfen die sich nach Parteidiktat eigentlich so auf die Linke stützen oder braucht es hierfür einen Wandelhallen-Pakt? Lehnt man sich dann nach rechts? Oder stützt sich selbstgefällig auf den eigenen Pansen, um Kollisionen zu vermeiden? Fragen über Fragen, die bei der nächsten Fragestunde mit dem Gemeinderat geklärt werden sollen. Inzwischen wieder was aus der Sektion Gadgets für die Ewigkeit:

1 Kommentar:

longo hat gesagt…

Diese interessante Frage wurde bereits im Mittelalter von unseren Weisen diskutiert. So heisst es im Sefer „Gedeckter Stammtisch“ Hilchot Isch Jemini § 14 N. 613:
"Sich bei Essen/Trinken auf die Linke Seite zu biegen ist unter folgenden Voraussetzungen gestattet (kumulativ):
a) man (/frau) sitzt auf der rechten Tischseite;
b) man (/frau) gönnt sich eine zusätzliche (nicht zu bescheidene) Portion Maror, um dem zusätzlichen Schmerz dieser „Linksanbiederung“ Rechnung zu tragen;
c) in zman sche Beis Hamikdosch kajem muss noch ein Korban Chatas (Zottel) geopfert werden.